Bei Unwettern mit Starkregen laufen immer wieder Keller voll, Schäden entstehen.
Stellt sich die Frage: Wer kommt dafür auf?
Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser.
Unwetterschäden sind aber nur gedeckt, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden.
Mieter sollten wissen: Wenn die Wohnung auf Grund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, gibt es das Recht auf Mietminderung.
Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden.
Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.