Berlin, 25.06.21: Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler in Deutschland wackelt.
Der Bundesrat hat am Freitag dem entsprechenden Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung.
Der Bund will den Ländern nach bisherigen Plänen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen und sich langfristig mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen.
Die Länder kritisieren das als zu niedrig und fordern, dass der Bund die Hälfte der Betriebskosten übernimmt.
Geplant ist eigentlich, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt.
Es wird davon ausgegangen, dass dafür bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen.
Milliardeninvestitionen in Räume und Ausstattung sind nötig.
Hinzu kommen geschätzte Personal- und Betriebskosten von bis zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr.