Berlin, 07.05.20: Wer noch auf die Rückzahlung von Geld für einen ausgefallenen Flug wartet, sollte hartnäckig bleiben.
Airlines müssen nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klärt auf: Einen Gutschein der Fluggesellschaft für einen annulierten Flug muss man nicht akzeptieren.
Denn ein Gutschein sei ebenso wie jegliche Zahlung an die Fluggesellschaft im Fall der Insolvenz überhaupt nicht abgesichert.
Das Risiko dabei: Geht eine Airline pleite, ist das Geld für immer weg - so die Verbraucherschützer.
Das Problem: Viele Fluggesellschaften halten Kunden hin.
Verbraucher haben aber gute Argumente auf ihrer Seite.
Bundesregierung und Reisewirtschaft pochten auf Zwangsgutscheine für Fluggäste und Pauschalurlauber - statt einer Rückzahlung des gezahlten Geldes für den Flug oder die Pauschalreise.
Doch die EU-Kommission hat dieser Forderung endgültig eine Absage erteilt.