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Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar

Spiegel
17.04.2025 ()


Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbarWer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied gegen eine Familie, die während der Pandemie umzog.
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