Die von Italien in Albanien errichteten Asyllager bleiben ein Fall für Gerichte. Nach Einschätzung der Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Mitgliedsstaaten zwar selbst sichere Herkunftsländer bestimmen und entsprechende Asylentscheidungen treffen, legitim sei aber auch eine Überprüfung durch nationale Gerichte. Italien will angesichts mehrerer durch italienische Gerichte gestoppte Anläufe seine Albanien-Lager nicht als Asylerstprüfungs-, sondern als Abschiebezentren nutzen. Doch auch dazu formiert sich Widerstand.