Für die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) sind mehr als zwei Beschwerden im Monat „exzessiv“. Ein Fall, bei dem ein Bürger 77 Beschwerden in knapp zwei Jahren einreichte, landete vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wurde am Donnerstag entschieden: Die reine Zahl der Beschwerden, wenn diese gerechtfertigt sind, kann nicht eingeschränkt werden, so der EuGH. Dass bei über 4.000 Verfahren 2023 nur 55 Strafen verhängt wurden, sei ein strukturelles Problem der DSB – dadurch entgehe dem Staat viel Geld, argumentiert die Max-Schrems-NGO noyb.