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Irrtum rechtfertigt Anfechtung: Nur mit gutem Grund: Erbausschlagung rückgängig machen

n-tv.de
04.09.2024 ()


Irrtum rechtfertigt Anfechtung: Nur mit gutem Grund: Erbausschlagung rückgängig machenErbe ausgeschlagen? Häufig hört man das im Kontext eines überschuldeten Nachlasses. Es kann sich aber lohnen, vorher genauer hinzuschauen. Nicht, dass am Ende bislang unbekannte Guthaben auftauchen.
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