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Arbeitsrecht: Versprochenes Arbeitszeugnis kann mit Bußgeld oder Haftstrafe erzwungen werden

Spiegel
18.02.2025 ()


Arbeitsrecht: Versprochenes Arbeitszeugnis kann mit Bußgeld oder Haftstrafe erzwungen werdenMit der Ehe zerbrach auch das Arbeitsverhältnis zwischen einem Zahnarzt und seiner Frau. Das versprochene »wohlwollende Arbeitszeugnis« stellte der Mann nie aus. Darum kommt er nicht herum, entschied nun ein Gericht.
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