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Buchungsportal: EuGH hält Bestpreisklauseln auf Booking.com für unzulässig

ZEIT Online
19.09.2024 ()


Hotels dürfen ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite günstiger anbieten als auf Booking.com. Der Plattform selbst gerate das nicht zum Nachteil, urteilt der EuGH.
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