Concentra Fonds von Allianz GI: Jens Graf Rechtsanwalt klagt wegen Anlagebedingungen
16.12.2024 ()
Emittent / Herausgeber: Rechtsanwalt Jens Graf / Schlagwort(e): Rechtssache
16.12.2024 / 10:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Allianz Global Investors GmbH des Aktienfonds CONCENTRA INHABER - ANTEILE A (EUR) dürfte, wie zahlreiche andere Anbieter auch, Abschluss - und Bestandsprämien für ihre Vertriebsstellen aus Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der sog. Pauschalvergütung finanziert haben. Bei Privatanlegern verwendete entsprechende Klauseln von Anlagebedingungen könnten deshalb unwirksam sein. Gemäß der von Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, erstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5.10.2023, III ZR 216/22) sind Kostenklauseln zudem intransparent, wenn unklar bleibt, in welchem Zeitintervall die Fondsgesellschaft eine Vergütung erhalten soll. Und wie jährliche Entnahmebeträge, die sich an Börsenkursen ausrichten, an Bewertungstagen zu berechnen sind, die keine Börsentage sind. Ein Anleger kann bei unklaren Anlagebedingungen nämlich nicht wissen, "was auf ihn zukommt". Nach der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen wären benachteiligende und intransparente Bestimmungen unverbindlich. Bei laut BVI durchschnittlich mehr als einer Billion Euro in Publikumsfonds verwaltetem Privatanlegervermögen seit dem 1.1.2018 bis einschließlich 2023 und gemäß fondsprofessionell.de über alle Anlageklassen hinweg jährlich 1,68 Prozent davon, die Kapitalverwaltungsgesellschaften als sogenannte "Gebühren" vereinnahmt haben sollen, wären in gerade einmal sechs Jahren mehr als 100 Milliarden Euro Anlegervermögen aus Investmentfonds zu Entnahmen von Kapitalverwaltungen geworden. Davon im Mittel 0,64 Prozentpunkte für Vertriebskosten, d. h. über 38 Milliarden Euro als Budget für Bestandsprämien.
Demnach sollten wesentliche Passagen auch der Anlagebedingungen des CONCENTRA - Fonds unwirksam gewesen sein und nicht die erforderliche Rechtfertigung gebildet haben für Entnahmen aus dem Verwaltungsvermögen des CONCENTRA INHABER - ANTEILE A (EUR). Die gesamte Pauschalvergütung könnte deshalb rückwirkend zu erstatten sein. Und in der Tat ist das Landgericht Frankfurt am Main dem Bundesgerichtshof gefolgt und hat Passagen der Kostenklausel Stand März 2016 „§ 7 Kosten (Vergütungen und Aufwendungen)“ als intransparent angesehen (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.11.2024). Nach der unverändert wirkenden Fassung noch im "Verkaufsprospekt/Anlagebedingungen 31. Oktober 2024“, § 8 BAB, könnte die Kapitalverwaltungsgesellschaft Allianz Global Investors GmbH bis in die jüngste Zeit an einer intransparenten Klausel festgehalten haben.
Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine weitere Verbraucherklage eingereicht. Der CONCENTRA INHABER - ANTEILE A (EUR) war die Ablaufleistung aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung und trotz der Kostenbelastung als Altersvorsorge empfohlen worden. Es steht ein vierstelliger Forderungsbetrag im Streit.
Informatives zur Erstattung von Fondsgebühren allgemein findet sich in Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Jens Graf auf Anwalt24.de. Z. B. "Unwirksame Anlagebedingungen: Investmentfonds zahlten Gebühren zurück" (https://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/57509) und "Anlagebedingungen unwirksam: 100 Milliarden Euro "Gebühren" zurück?" (https://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/57622).
Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".
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