EasyMotion Tec AG: Zeichnungsfrist der 8,5%-Anleihe (2024 /2029) gestartet
22.11.2024 ()
EQS-News: EasyMotion Tec AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
EasyMotion Tec AG: Zeichnungsfrist der 8,5%-Anleihe (2024 /2029) gestartet
22.11.2024 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.*EasyMotion Tec AG: Zeichnungsfrist der 8,5%-Anleihe (2024 /2029) gestartet*
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*Vaduz, 22. November 2024 *– Das öffentliche Angebot der 8,5%-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A3L3V28) der EasyMotion Tec AG („EasyMotion“) hat heute begonnen. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2029 und einen festen Kupon von 8,5 % p.a. Der Nennbetrag der Unternehmensanleihe liegt bei 1.000 Euro pro Schuldverschreibung. Über die Zeichnungsfunktionalität „Direct Place“ der Deutschen Börse kann der EasyMotion-Bond bis zum 9. Dezember (14:00 Uhr MEZ) gezeichnet werden. Um einen Zeichnungsauftrag abzugeben, müssen Anleger über ihre Depotbank bis zu diesem Termin eine Kauforder für die EasyMotion-Anleihe abgeben. Die Gültigkeit der Order muss unbegrenzt oder mindestens bis zum 9. Dezember 2024 sein, das nominale Ordervolumen mindestens 1.000 EUR oder ein Vielfaches davon betragen. Nach Ende der Zeichnungsmöglichkeit über „Direct Place“ ist die Zeichnung der Anleihe bis zum 19. November 2025 (14:00 Uhr MEZ) bei EasyMotion möglich. Die hierfür erforderlichen Zeichnungsscheine sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.easymotion.ag/investor-relations#note-2024
Das Volumen der Anleihe im Rahmen des öffentlichen Angebots liegt bei bis zu 24 Mio. Euro. Neben dem öffentlichen Angebot läuft auch eine Privatplatzierung in Deutschland und ausgewählten weiteren Staaten. Die Unternehmensanleihe von EasyMotion wird voraussichtlich am 13. Dezember 2024 zum Handel in den Freiverkehr (Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
Die Nettoemissionserlöse aus der Anleiheemission sollen unter anderem für das internationale Wachstum sowie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte verwendet werden.
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Potenzielle Investoren in Schuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der EasyMotion werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Schuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der EasyMotion sollte ausschließlich auf Basis des von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gebilligten Wertpapierprospekts vom 19. November 2024, der unter https://www.easymotion.ag/investor-relations#note-2024 veröffentlicht ist, getroffen werden.
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