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Sondervermögen: Warum der alte Bundestag noch die Schuldenbremse lockern darf

sueddeutsche.de
14.03.2025 ()


Sondervermögen: Warum der alte Bundestag noch die Schuldenbremse lockern darfDer neue Bundestag ist schon gewählt. Muss der Bundestag nun Rücksicht nehmen und die Entscheidung den neugewählten Parlamentariern überlassen? Die Antwort ist ziemlich klar.
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