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Bundesgerichtshof: DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar

Tagesspiegel
16.12.2024 ()


Das Mietverhältnis beenden, weil der Vermieter selbst einziehen will? Dafür galten nach DDR-Recht strenge Vorgaben. Der BGH stellt klar: Auch für Altverträge gilt heute das Bürgerliche Gesetzbuch.
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