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„Unbeschränkte Geschäfts- und Testierfähigkeit“ laut Notar: Landgericht Frankenthal entscheidet, Testament bei leichter Demenz noch wirksam

Tagesspiegel
29.08.2024 ()


Leichte Demenz ist laut dem Urteil des rheinland-pfälzischen Gerichts kein triftiger Grund ein Testament nicht anzuerkennen. Es lägen keine Beweise einer Testierunfähigkeit der Betroffenen vor.
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