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Rente aufbessern: Gericht legt fest, was zusätzlich angerechnet werden kann

CHIP Online
03.04.2025 ()


Kindererziehungszeiten sollten bei der Berechnung der gesetzlichen Rente nicht vergessen werden. Das Bundessozialgericht hat jetzt festgestellt, dass das nicht nur für erworbene Zeiten in Deutschland gilt.
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